- Werksurlaub
- völliges Aussetzen der Arbeit infolge Auftragsmangel. Die gegenseitigen Pflichten ruhen. Im Gegensatz zu den ⇡ Betriebsferien kein Erholungsurlaub nach dem Bundesurlaubsgesetz (⇡ Urlaub).- Anders: ⇡ Kurzarbeit.
Lexikon der Economics. 2013.